Allgemeine Einkaufsbedingungen

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1. Allgemeines
Für unsere Aufträge, Bestellungen und sonstigen Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich die
nachstehenden Einkaufsbedingungen. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sowie anders lautende
Geschäfts- / Verkaufsbedingungen des Auftragsnehmers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich
anerkannt haben. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen
Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

2. Vertragsabschluss
Verträge und sonstige Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie der Auftraggeber schriftlich erteilt oder
bestätigt. Die Annahme der Bestellung ist unter Angabe unserer Auftrags- / Bestellnummer, verbindlicher
Preise und Lieferzeit schriftlich zu bestätigen.

3. Lieferungen / Leistungen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für deren Einhaltung ist dabei der Eingang der
Ware bzw. der Tag der Leistungserfüllung bei uns. Bei Eintritt eines Liefer- / Leistungsverzuges sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,
Deckungsgeschäfte abzuschließen und / oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner
haben wir Anspruch auf Ersatz aller Kosten, die uns durch den Verzug entstehen. Allen Sendungen ist
grundsätzlich ein Lieferschein mit Angabe unserer Bestellnummer beizufügen. Sachgemäße Verpackung,
sowie die Rücknahme und evtl. Wiederverwendung dieser Verpackung machen wir zur Bedingung.

4. Preisstellung und Gefahrenübergang
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, verstehen sich die Preise frei Empfangsstelle, inkl.
Verpackung und Versicherung. Der Lieferant ist verpflichtet, die Einfuhrverzollung für Waren aus dem Ausland
unabhängig der vereinbarten Incoterms durchzuführen. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme
der Ware durch von uns berechtigten oder beauftragten Personen an dem vertragsmäßig bestimmten Ort.

5. Mängelrüge
Wir sind berechtigt, hinsichtlich Art, Menge und Güte der gelieferten Waren innerhalb von 14 Tagen nach
Empfang die Mängelrüge geltend zu machen. Darüber hinaus jederzeit, soweit es sich um versteckte Mängel
im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt. Vorbehalten bleibt Ziff. 9 für Maschinen, Apparate,
Ersatzteile und Zubehör.

6. Zeichnungen
Unseren Bestellungen beigefügte Zeichnungen, Skizzen und Muster, sowie für uns gefertigte Werkzeuge und
Vorrichtungen sind als unser geistiges Eigentum zu betrachten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Dies gilt sinngemäß für Teile, die mit diesen Werkzeugen und Vorrichtungen bzw. nach unseren
Zeichnungen gefertigt worden sind.

7. Rechnungsstellung
Die Rechnung ist mit Angabe der Auftrags- / Bestellnummer zu erstellen. Wir behalten uns vor, Rechnungen,
die unvollständig eingereicht werden, zur Vervollständigung zurückzuweisen.

8. Zahlungsbedingungen
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Zahlung innerhalb 14 Tagen unter Abzug von
3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl die
Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. die Leistung erbracht ist.

9. Garantie
Bei Maschinen, Apparaten, Ersatzteilen und Zubehör übernimmt der Lieferant unbeschadet einer etwaigen
weitergehenden gesetzlichen Haftung auf die Dauer von 24 Monate die Gewähr dafür, dass der
Liefergegenstand die angegebenen Eigenschaften hat und keine Mängel zeigt, die den Gebrauch oder den
Betrieb beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eingang des Liefergegenstandes in
unserem Werk.

10. Produzentenhaftung
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von jeglichen Schadenersatzansprüchen (wegen Gesundheits-,
Sach- und Vermögensschäden) freizuhalten, die auf Fehler des Liefergegenstandes zurückzuführen sind.
Sämtliche gesetzlichen bzw. lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

11. Unfallverhütung, Arbeitsschutz
Dieser Auftrag wird erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
entspricht. Diese Verpflichtung ist Teil des Vertrages. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als
nicht ordnungsgemäss erfüllt. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebender Folgen behalten wir
uns vor.

12. Arbeiten auf unserem Werksgelände
Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten auf unserem Werksgelände ausführen, haben die
Bestimmungen unserer Betriebsordnung und unserer Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Die Haftung für
Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht von
uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. die Leistung zu erbringen ist.
Gerichtsstand ist Olten.

14. Anzuwendendes Recht, Incoterms
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Ergänzend gelten die Incoterms der internationalen
Handelskammer in der jeweiligen letzten Fassung.

(Stand Mai 2022)